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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Darmstadt
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5619-306 Grünlandgebiete in der Wetterau
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Regierungspräsidium: |
Darmstadt |
Landkreis: |
Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis |
Gemeinde: |
Altenstadt, Bad Vilbel, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Glauburg, Karben, Limeshain, Nidda, Nidderau, Niederdorfelden, Ortenberg, Ranstadt, Rockenberg, Reichelsheim/Wetterau |
Größe: |
1369,2 ha |
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Anlage 1a:Abgrenzungskarte |
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Teilkarte 1 (PDF 14,5 M) | |
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Teilkarte 2 (PDF 14,2 M) | |
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Teilkarte 3 (PDF 13,3 M) | |
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Teilkarte 4 (PDF 14,1 M) | |
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Teilkarte 5 (PDF 14,3 M) | |
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Teilkarte 6 (PDF 14,9 M) | |
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Teilkarte 7 (PDF 14,4 M) | |
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Teilkarte 8 (PDF 2,8 M) | |
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Anlage 3a: |
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
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*1340 Salzwiesen im Binnenland
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- Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
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3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
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- Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
- Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
- Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
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3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
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- Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
- Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
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6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
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- Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung des Wasserhaushalts
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
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6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
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- Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
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6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
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- Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
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9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
- Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
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*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
- Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
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Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
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Bombina variegata Gelbbauchunke
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- Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
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Castor fiber Biber
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- Erhaltung großräumiger Auen-Lebensraumkomplexe mit Auwald, Fließ- und Stillgewässern einschließlich teilweise ungenutzter Auwald- und Auenbereiche sowie teilweise ungenutzten Uferstreifen mit Stauden- und Gehölzvegetation
- Sicherung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern
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Coenagrion mercuriale Helm-Azurjungfer
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- Erhaltung gehölzfreier, besonnter, basenreicher Quell- und/oder Wiesenbäche und -gräben mit emerser Gewässervegetation
- Gewährleistung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Form der Graben- und Gewässerpflege
- Erhaltung von Uferrandstreifen, deren Bewirtschaftungsintensität und -rhythmus den ökologischen Ansprüchen der Art angepasst ist.
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Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte
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- Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit flachen Stillgewässern, gut ausgeprägten Röhrichtzonen, Verlandungsvegetation und Sonnenplätzen
- Erhaltung trocken-warmer, gehölzfreier, schütter bewachsener Lockerböden als Eiablageplätze im nahen Umfeld durch Gewährleistung traditioneller Bewirtschaftungsformen ohne Umbruch
- Erhaltung von Hauptwanderkorridoren
- Erhaltung zumindest störungsarmer Wasser- und Landhabitate
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Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
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- Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
- Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
- Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
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Misgurnus fossilis Schlammpeitzger
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- Erhaltung von flachen, stehenden bzw. sehr langsam fließenden Gewässern mit gut ausgebildetem Wasserpflanzenbestand und weichem, schlammigen, durchlüftetem Untergrund
- Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität
- Gewährleistung von den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Formen der Graben- und Gewässerpflege
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Rhodeus amarus Bitterling
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- Erhaltung von mäßig eutrophen Stillgewässern, Altarmen oder schwach strömenden Fließgewässern mit organischer Auflage auf sandigem Untergrund, Wasserpflanzenbeständen und mit zur Eiablage notwendigen Großmuschelvorkommen
- Vermeidung von Verschlammungen und Faulschlammbildung
- Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität
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Triturus cristatus Kammmolch
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- Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
- Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
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Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
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RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Wetteraukreis
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Gemeinde:
Friedberg
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Gemarkung:
Bruchenbrücken
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Flur:
4
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Flurstück:
103
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Teilblatt:
4
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Die Grenze des Gebietes durchläuft das Flurstück von der südlichen Ecke des Flurstücks 102, Flur 4 bis zur südlichen Ecke des Flurstücks 101, Flur 4
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