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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Darmstadt
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5723-302 Westerngrund von Neuengronau und Breunings
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Regierungspräsidium: |
Darmstadt |
Landkreis: |
Main-Kinzig-Kreis |
Gemeinde: |
Gutsbezirk Spessart, Steinau an der Straße, Sinntal |
Größe: |
100,8 ha |
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Anlage 1a:Abgrenzungskarte |
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Gebietskarte (PDF 1,7 M) | |
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Anlage 3a: |
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
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3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
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- Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
- Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
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*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
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- Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
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6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
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- Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
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6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
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- Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
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9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
- Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
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Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
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Castor fiber Biber
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- Erhaltung großräumiger Auen-Lebensraumkomplexe mit Auwald, Fließ- und Stillgewässern einschließlich teilweise ungenutzter Auwald- und Auenbereiche sowie teilweise ungenutzten Uferstreifen mit Stauden- und Gehölzvegetation
- Sicherung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern
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Bombina variegata Gelbbauchunke
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- Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
- Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
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Cottus gobio Groppe
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- Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
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Lampetra planeri Bachneunauge
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- Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
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Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
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- Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
- Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
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Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
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RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Main-Kinzig-Kreis
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Gemeinde:
Steinau an der Straße, Gutsbezirk Spessart, Sinntal
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Gemarkung:
Marjoß, Neuengronau, Breunings, Spessart
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes "Westerngrund von Neuengronau und Breunings" (StAnz 44/1994 S. 3088)
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