6016-303 Riedloch von Trebur mit angrenzender Fläche
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Regierungspräsidium: |
Darmstadt |
Landkreis: |
Groß-Gerau |
Gemeinde: |
Trebur |
Größe: |
7,4 ha |
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Anlage 1a:Abgrenzungskarte |
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Gebietskarte (PDF 4,6 M) | |
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Anlage 3a: |
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
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*1340 Salzwiesen im Binnenland
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- Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
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6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
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- Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung des Wasserhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
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6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
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- Erhaltung des Offenlandcharakters
- Erhaltung des Wasserhaushalts
- Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
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6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
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- Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
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Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
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Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
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- Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
- Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
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Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
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RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Groß-Gerau
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Gemeinde:
Trebur
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Gemarkung:
Trebur
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Flur:
1
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Flurstück:
6/2
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Eine westlich und wasserseitig des Rheinwinterdeiches gelegene und parallel zu diesem verlaufende Teilfläche, die sich in Höhe der landseitig und damit östlich des Deiches anschließenden Flurstücke Nr. 14, 15 und 16 in Flur 7 der Gemarkung Astheim, Gemeinde Trebur, erstreckt, ist Bestandteil des FFH-Gebietes.
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