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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Darmstadt
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6318-307 Oberlauf der Weschnitz und Nebenbäche
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Regierungspräsidium: |
Darmstadt |
Landkreis: |
Bergstraße |
Gemeinde: |
Abtsteinach, Fürth, Grasellenbach, Mörlenbach, Rimbach, Wald-Michelbach |
Größe: |
121,5 ha |
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Anlage 1a:Abgrenzungskarte |
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Teilkarte 1 (PDF 18,9 M) | |
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Teilkarte 2 (PDF 18,8 M) | |
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Teilkarte 3 (PDF 19,0 M) | |
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Teilkarte 4 (PDF 18,7 M) | |
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Anlage 3a: |
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
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3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
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- Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
- Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
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*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
- Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
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Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
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Cottus gobio Groppe
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- Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
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Lampetra planeri Bachneunauge
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- Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
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Austropotamobius torrentium Steinkrebs
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- Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
- Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
- Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Abstürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
- Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
- Erhaltung des natürlichen Abflussregimes
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Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
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RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Bergstraße
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Gemeinde:
Fürth
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Gemarkung:
Lörzenbach
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Flur:
6
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Flurstück:
25
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Teilblatt:
1
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Der auf dem Grundstück verlaufende 10 m-Streifen des FFH-Gebietes endet an der geraden Verlängerung der nordwestlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 29/1 in Flur 6 der Gemarkung Lörzenbach.
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