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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Darmstadt
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6418-351 Steinachtal bei Abtsteinach
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Regierungspräsidium: |
Darmstadt |
Landkreis: |
Bergstraße |
Gemeinde: |
Abtsteinach |
Größe: |
38,2 ha |
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Anlage 1a:Abgrenzungskarte |
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Gebietskarte (PDF 4,8 M) | |
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Anlage 3a: |
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
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3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
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- Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
- Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
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*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
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- Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
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6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
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- Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung des Wasserhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
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6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
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- Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
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6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
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- Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
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*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
- Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
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Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
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Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
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- Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
- Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
- Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
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Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
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- Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
- Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
- Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
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Austropotamobius torrentium Steinkrebs
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- Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
- Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
- Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Abstürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
- Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
- Erhaltung des natürlichen Abflussregimes
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Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
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RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Bergstraße
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Gemeinde:
Abtsteinach
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Gemarkung:
Unter-Abtsteinach
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Flur:
1
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Flurstück:
29/17
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Die östliche FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 29/1 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.
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RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Bergstraße
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Gemeinde:
Abtsteinach
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Gemarkung:
Unter-Abtsteinach
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Flur:
1
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Flurstück:
2/1
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Die westliche FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 7/2 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.
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RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Bergstraße
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Gemeinde:
Abtsteinach
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Gemarkung:
Unter-Abtsteinach
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Flur:
1
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Flurstück:
58/8
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Die östliche Gebietsgrenze verläuft als gerade Linie zwischen dem Punkt mit dem Rechtswert 3484623 und dem Hochwert 5488261 auf der südlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 50/8 in Flur 1 und dem Punkt mit dem Rechtswert 3484624 und dem Hochwert 5488242 auf der nördlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 58/4 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.
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RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Bergstraße
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Gemeinde:
Abtsteinach
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Gemarkung:
Unter-Abtsteinach
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Flur:
2
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Flurstück:
3/3
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Die östliche Gebietsgrenze verläuft als gerade Linie zwischen dem Punkt mit dem Rechtswert 3484636 und dem Hochwert 5488218 auf der südlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 58/4 in Flur 1 und dem Punkt mit dem Rechtswert 3484637 und dem Hochwert 5488200 auf der nördlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 5/7 in Flur 2 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.
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RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Bergstraße
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Gemeinde:
Abtsteinach
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Gemarkung:
Unter-Abtsteinach
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Flur:
2
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Flurstück:
152/1
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Die nördliche FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der nördlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 138/2 in Flur 2 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.
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RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Bergstraße
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Gemeinde:
Abtsteinach
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Gemarkung:
Unter-Abtsteinach
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Flur:
9
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Flurstück:
59/6
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Die westliche FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Linie vom südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 66/2 in Flur 9 der Gemarkung Unter-Abtsteinach bis zu ihrem Auftreffen auf die nördliche Spitze von Flurstück 58/2 in Flur 9 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.
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