 |
Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Darmstadt
|
6519-304 Odenwald bei Hirschhorn
|
Regierungspräsidium: |
Darmstadt |
Landkreis: |
Bergstraße, Odenwaldkreis |
Gemeinde: |
Neckarsteinach, Hirschhorn, Rothenberg, Michelbuch |
Größe: |
5282,7 ha |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anlage 1a:Abgrenzungskarte |
|
Teilkarte 1 (PDF 17,9 M) | |
|
Teilkarte 2 (PDF 18,0 M) | |
|
Teilkarte 3 (PDF 17,6 M) | |
|
Teilkarte 4 (PDF 14,4 M) | |
|
Teilkarte 5 (PDF 17,4 M) | |
|
Anlage 3a: |
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
|
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
|
- Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
- Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
|
|
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
|
- Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
|
|
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
|
- Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
- Erhaltung offener, besonnter Standorte
|
|
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
|
- Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt
- Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
- Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushaltes
- Erhaltung typischer geologischer Prozesse
|
|
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
|
- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
|
|
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
|
- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
|
|
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
|
Myotis myotis Großes Mausohr
|
- Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
- Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
- Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
- Erhaltung ungestörter Winterquartiere
- Erhaltung von Wochenstubenquartieren, in denen keine fledermausschädlichen Holzschutzmittel zum Einsatz kommen
|
|
Barbastella barbastellus Mopsfledermaus
|
- Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen und natürlichen Spaltenquartieren als primärer Sommer-lebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Mopsfledermaus
- Erhaltung strukturreicher Waldränder und Waldinnensäume
- Erhaltung funktionsfähiger ungestörter Sommerquartiere
|
|
Cottus gobio Groppe
|
- Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
|
|
Lampetra planeri Bachneunauge
|
- Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
|
|
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
|
- Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
- Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
- Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
|
|
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
|
- Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
- Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
- Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
|
|
Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn
|
- Erhaltung besiedelter Felsstandorte sowie lichtarmer Felsspalten und Höhlen im Umfeld
- Erhaltung der hydrologischen Verhältnisse (Oberflächen- und Grundwasser) im Umfeld der Standorte
|
|
Dicranum viride Grünes Besenmoos
|
- Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v.a. Buche, Eiche, Linde)
|
|
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
|
RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Bergstraße
|
Gemeinde:
Hirschhorn
|
Gemarkung:
Hirschhorn
|
Flur:
2
|
Flurstück:
378/1
|
Teilblatt:
4
|
Die Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der südwestlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 585/7 in Flur 2 der Gemarkung Hirschhorn.
|
|
RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Odenwaldkreis
|
Gemeinde:
Rothenberg
|
Gemarkung:
Rothenberg
|
Flur:
13
|
Flurstück:
22
|
Teilblatt:
2
|
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
|
|
RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Odenwaldkreis
|
Gemeinde:
Rothenberg
|
Gemarkung:
Rothenberg
|
Flur:
14
|
Flurstück:
9/1
|
Teilblatt:
2
|
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
|
|
RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Bergstraße
|
Gemeinde:
Neckarsteinach
|
Gemarkung:
Neckarsteinach
|
Flur:
17
|
Flurstück:
148/22
|
Teilblatt:
5
|
Die östliche Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 103 in Flur 17 der Gemarkung Neckarsteinach.
|
|
RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Bergstraße
|
Gemeinde:
Neckarsteinach
|
Gemarkung:
Neckarsteinach
|
Flur:
17
|
Flurstück:
134/1
|
Teilblatt:
5
|
Die östliche Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 103 in Flur 17 der Gemarkung Neckarsteinach.
|
|
RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Bergstraße
|
Gemeinde:
Hirschhorn
|
Gemarkung:
Hirschhorn
|
Flur:
17
|
Flurstück:
1/18
|
Teilblatt:
3
|
Die Grenze des Gebietes verläuft in gerader Linie vom nordöstlichen Eckpunkt von Flurstück 1/16 in Flur 17 der Gemarkung Hirschhorn bis zum südwestlichen Eckpunkt von Flurstück 1/9 in Flur 17 der Gemarkung Hirschhorn.
|
|
RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Bergstraße
|
Gemeinde:
Neckarsteinach
|
Gemarkung:
Neckarhausen
|
Flur:
1
|
Flurstück:
13/1
|
Teilblatt:
5
|
Die Grenze des Gebietes verläuft auf Flurstück 13/1 als gerade Verlängerung der südöstlichen Gründstücksgrenze von Flurstück 97 in Flur 4 Gemarkung Neckarsteinach bis zu ihrem Auftreffen auf die westliche Grundstücksgrenze von Flurstück 115/12 in Flur 1 Gemarkung Neckarhausen
|
|
Zum Anfang der Seite
|
|