6119-402 Felswände des nördlichen Odenwaldes
|
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
|
|
Brutvogel (B)
|
|
Uhu (Bubo bubo)
|
VSR Anhang I (B)
|
- Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten
- Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
|
|
Wanderfalke (Falco peregrinus)
|
VSR Anhang I (B)
|
- Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
- Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
|
|
Anlage 4b:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
|
RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Darmstadt-Dieburg
|
Gemeinde:
Mühltal
|
Gemarkung:
Nieder-Ramstadt
|
Flur:
1
|
Flurstück:
1044/10
|
Teilblatt:
5
|
Soweit die Grenze nicht der Flurstücksgrenze folgt, orientiert sie sich nördlich der Steinbruchzufahrt an den Gebäudefluchtlinien und der jeweiligen Verlängerung dieser Linien. Entlang des Parkplatzes folgt sie dem Weg der vom Steinbruch zum Parkplatz führt und orientiert sich entlang des Parkplatzes an der Böschungsunterkante. Am südlichen Ende des Parkplatzes folgt die Grenze dem zunächst nach Süden und später nach Westen verlaufenden Weg bis sie wieder auf die Grenze des Flurstücks trifft. Der Weg ist nicht Bestandteil des Schutzgebietes.
|
|
RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Darmstadt-Dieburg
|
Gemeinde:
Groß-Umstadt
|
Gemarkung:
Heubach
|
Flur:
3
|
Flurstück:
7/1
|
Teilblatt:
2
|
Die unmittelbar an der Grenze liegenden, mit Gebäuden überbauten Flächen sind nicht Teil des Vogelschutzgebietes.
|
|
RP:
Darmstadt
, Landkreis:
Odenwaldkreis
|
Gemeinde:
Breuberg
|
Gemarkung:
Hainstadt
|
Flur:
1
|
Flurstück:
74/2
|
Teilblatt:
1
|
Die Abgrenzung orientiert sich zunächst an der geradlinigen Verlängerung der von der Landesstraße nach Norden führenden Westgrenze des Flurstücks Flur 4 Nr. 72/1 bis diese auf einen ausgebauten Waldweg trifft. Von dort aus verläuft die Grenze entlang des o.g. Waldweges bis sie auf die Nordostgrenze des Flurstücks 74/2 trifft.
|
|
Zum Anfang der Seite
|
|